In meiner Praxis kann der Gesundheitshunderter der SVS eingelöst werden.
Als SVS-Gesundheitspartnerin können Klientinnen und Klienten, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen
versichert sind, für meine Beratungsleistungen eine Förderung in Höhe von 100 Euro erhalten.
So bekommst du den SVS-Gesundheitshunderter...
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Rechnung bekommen:
Nach der Beratung erhällst du von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
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Online einreichen:
Gehe auf das SVS-Portal unter “Gesundheitshunderter” und lade die Rechnung hoch.
(Alternativ: Einreichung per Post möglich.)
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Bestätigung abwarten:
Die SVS prüft den Antrag.
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Auszahlung erhalten:
Der Gesundheitshunderter wird direkt auf dein Konto überwiesen.